Zufahrtsregelung

04.08.2020

Unser Antrag beim Grünflächenamt bezüglich der Zufahrtsregelung zu unserer Anlage wurde wie folgt beschieden:

"Es wird nicht gestattet, die öffentliche Grünanlage Küchwaldpark ohne eine gültige (fahrzeugbezogene) Fahrgenehmigung zu befahren.

Das gilt ebenso für die Turniere an den Wochenenden.

Es erfolgte eine Interessenabwägung zwischen dem Bedürfnis der erholungssuchenden Bürger sowie deren Sicherheit bei einem Parkbesuch, gegenüber der Notwendigkeit, dass Sportler bis an die Sportstätte heranfahren müssen.

Es ist zumutbar, dass durch die Sportler ein Fußweg von ca. 500 m in Kauf genommen wird.

Die Fahrzeugführer mit einer Fahrgenehmigung könnten notwendige Transporte oder ggf. einen Shuttle-Service durchführen.

Ich bitte Sie, diese Festlegung auch gegenüber Ihren Mitgliedern und Gästen zu vertreten und den Vorteil der speziellen Lage im Küchwaldpark in den Vordergrund zu stellen.

Mit besten Grüßen"

Um Schaden vom Verein abzuwenden, hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Forderung des Grünflächenamts ist zwingend einzuhalten.
2. Unrechtmäßig geparkte Fahrzeuge müssen bei Aufforderung sofort weggefahren werden.
3. Das Kopieren einer Einfahrtsgenehmigung ist verboten.
2. Bei Zuwiderhandeln droht gegebenenfalls der Entzug der Tennis Mitgliedschaft.

Der Vorstand sieht sich zu dieser Vorgehensweise gezwungen, weil durch das Fehlverhalten Einzelner massive Einschränkungen für den gesamten Club drohen.